»Letzte Generation«: Urteil wegen Straßenblockade in Berlin
Berlin. Im ersten Strafprozess nach den Straßenblockaden der Gruppierung »Letzte Generation« in Berlin ist ein Aktivist verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 20jährigen am Dienstag der Nötigung schuldig und verhängte 60 Stunden Freizeitarbeit gegen den Studenten. Er hatte sich am 29. Juni an einer Blockade der Gruppe an der Stadtautobahn A100 in Berlin-Wedding beteiligt und an der Fahrbahn festgeklebt. Der Richter zeigte in der Urteilsbegründung zwar Verständnis für das Anliegen des Angeklagten, machte aber deutlich, dass nicht gegen Gesetze verstoßen werden dürfe. Durch das Festkleben seien andere Menschen an ihrem Fortkommen gehindert worden. Niemand dürfe zum Werkzeug gemacht werden, um politischen Druck auszuüben. »Es muss andere Wege geben als ein Blockieren«, sagte der Richter.
Ursprünglich war gegen den 20jährigen ein Strafbefehl über 450 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 15 Euro) erlassen worden. Weil der Aktivist Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Der Student rechtfertigte sein Verhalten und wies auf die Energiepolitik und den Klimawandel hin: »Es tut mir leid, dass wir stören müssen – aber wir müssen stören.« Die Gruppe fordert von der Bundesregierung mehr Maßnahmen im Kampf gegen die Erderwärmung. Durch das Ankleben ihrer Hände an der Straße wollen die Demonstranten verhindern, dass die Polizei sie schnell wegbringt. (dpa/jW)
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