Engerer Kontakt reicht für Geheimdienstbericht
Karlsruhe. Engere Kontakte zu einer vom Staat als verfassungsfeindlich deklarierten Organisation reichen für eine Erwähnung in Berichten der Verfassungsschutzbehörden aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen entschieden. Damit wurden Beschwerden der Burschenschaft »Frankonia« sowie des Frauenverbands »Courage« abgewiesen. »Frankonia« wird im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2015 im Abschnitt »Rechtsextremismus« erwähnt. Die Behörde begründet dies mit engen Kontakten der Burschenschaft zur NPD. »Courage« wird im Verfassungsschutzbericht 2013 des Landesamtes in NRW als sogenannte Vorfeldorganisation der »linksextremen« Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) bezeichnet. (AFP/jW)
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