Aus: Ausgabe vom 07.12.2022, Seite 4 / Inland
Karlsruhe: Beteiligung an EU-Fonds rechtens
Karlsruhe. Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Coronaaufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zurück, mit dem der Bundestag vergangenes Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte. Die Vorsitzende und Vizegerichtspräsidentin Doris König sagte, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags werde nicht beeinträchtigt. Das Programm soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Warschau erhöht Druck für Reparationen
vom 07.12.2022 -
»Einflussnahme muss aufgedeckt werden«
vom 07.12.2022 -
Flüchtlinge ohne Rechte
vom 07.12.2022 -
Krise und Resignation
vom 07.12.2022 -
Gefeuert wegen Palästina-Reise
vom 07.12.2022 -
Programm für Kliniksterben
vom 07.12.2022 -
Arbeitsrecht und Wirklichkeit
vom 07.12.2022