Klage gegen Presse: Polizist unterliegt
Karlsruhe. Ein Bundespolizist, der 2019 während eines Einsatzes bei einem Neonazitreffen im sächsischen Ostritz einschlägige Symbole auf seiner Uniform trug, muss die Veröffentlichung seines Fotos in der Presse dulden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Der Mann war am 22. Juni 2019 auf der Veranstaltung »Rechts rockt nicht« im Einsatz gewesen. Dabei handelte es sich um eine Gegendemonstration zum gleichzeitig stattfindenden Neonazifestival »Schild und Schwert«. Er hatte dabei auf seiner Uniform zwei Aufnäher getragen: Einer war ein sogenanntes Kreuzritterpatch mit dem lateinischen Leitspruch »recte faciendo neminem timeas« (»Tue recht und scheue niemand«). Darunter war ein Symbol mit dem altgriechischen Motto »Molon Labe« (»Komm und hol sie dir!«) angebracht. Eine Aufforderung, sich nicht kampflos zu ergeben. In den USA ist das Motto bei Befürwortern des Waffenbesitzes verbreitet.
Ein Foto des Polizisten, das ihn beim Einsatz zeigte, war von der Presse über den Kurznachrichtendienst Twitter verlinkt worden. Das wollte der Beamte nicht hinnehmen. Der BGH entschied nun, dass der Mann durch die Aufnäher selbst Fragen über seine Gesinnung aufgeworfen habe. (dpa/jW)
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