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Aus: Ausgabe vom 29.12.2022, Seite 15 / Medien

Klage von Journalistin abgewiesen

Berlin. Das Landgericht Berlin hat die Klage einer Videojournalistin nach einem Polizeiangriff auf Schmerzensgeld und Übernahme von Behandlungskosten abgewiesen. Wie der Tagesspiegel am vergangenen Freitag berichtete, war die Journalistin im Jahr 2020 am Rande einer Demonstration zum 1. Mai in in Berlin-Kreuzberg von einem Polizisten unvermittelt ins Gesicht geschlagen worden, als sie mit Kollegen eine Festnahme dokumentierte. Laut Bericht konnte die Polizei den Beamten nicht identifizieren, die Journalistin hatte daraufhin ihre Forderung bei der Senatsverwaltung für Finanzen erhoben. Diese lehnte mit der Begründung ab, der Polizeibeamte habe »nicht bewusst gehandelt«.

Das Landgericht folgerte nun in seiner Begründung, die Journalistin sei keine »zufällig getroffene Unbeteiligte« gewesen und habe durch ihre »freiwillige« Anwesenheit in der Nähe eines Polizeieinsatzes »in Kauf genommen, bei der Durchführung einer polizeilichen Maßnahme (…) unbeabsichtigt verletzt zu werden«, zitierte der Tagesspiegel. Das Gericht konnte keine Ursache für den Schlag des Beamten erkennen. Die vorsitzende Richterin folgte der Erklärung der Senatsverwaltung, der Beamte habe sich wohl im Kabel der mitgeführten Tonangel der Journalistin verfangen und sie beim Versuch, sich daraus zu befreien, geschlagen. (jW)

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