»Fall Jalloh«: Karlsruhe bestätigt Einstellung
Karlsruhe. Dass die Ermittlungen im Fall des 2005 in einer Polizeizelle verbrannten Oury Jalloh, eingestellt wurden, verstößt laut Bundesverfassungsgericht nicht gegen das Grundgesetz. Das höchste deutsche Gericht nahm nach Angaben vom Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde von Jallohs Bruders nicht zur Entscheidung an. Dieser hatte geltend gemacht, durch die Einstellung der Ermittlungen in seinem Recht auf effektive Strafverfolgung, effektiven Rechtsschutz, willkürfreie Entscheidung und rechtliches Gehör verletzt worden zu sein. Laut den 2018 eingestellten Ermittlungen soll der an Händen und Füßen gefesselte und auf einer feuerfesten Matratze liegende Geflüchtete aus Sierra Leone den Brand selbst gelegt haben. Initiativen, Freunde und die Familie des Gestorbenen, die eigene Brandgutachten in Auftrag gegeben haben, sprechen dagegen von »Mord«. (dpa/jW)
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