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Aus: Ausgabe vom 01.03.2023, Seite 5 / Inland

Gericht: Gewinne durch Kryptogeld zu versteuern

München. Privatanleger müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen versteuern. Damit hat ein ungenannter Kläger vor dem Bundesfinanzhof (BFH) Schiffbruch erlitten, der sich gegen die Besteuerung von 3,4 Millionen Euro Profit aus solchen Quellen gewehrt hatte. Denn auch wenn Kryptowährungen nur im digitalen Raum existieren, sind sie doch ein Wirtschaftsgut, für das Steuern fällig sind. Das hat das höchste deutsche Finanzgericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. »Das ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Kryptowährungen«, sagte Richter Nils Trossen bei der Jahrespressekonferenz des BFH in München. Der Kläger hatte 2014 für 22.585 Euro 24 Bitcoin gekauft. Nach Tausch und Rücktausch mit den zwei anderen Kryptowährungen Ethereum und Monero im Laufe des Jahres 2017 verkaufte er sein Bitcoin-Depot schließlich im November und Dezember desselben Jahres für 3,4 Millionen Euro. (dpa/jW)