Aus: Ausgabe vom 18.03.2023, Seite 1 / Ausland
IStGh stellt Haftbefehl gegen Putin aus
Amsterdam. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehl gegen Russlands Präsident Wladimir Putin wegen des Vorwurfs von Kriegsverbrechen erlassen. Das Gericht warf ihm am Freitag vor, verantwortlich für die »Deportation ukrainischer Kinder« und die »erzwungene Verlegung von Ukrainern in die Russische Föderation« zu sein. Einen gleichgelagerten Haftbefehl stellte der Gerichtshof auch gegen die russische Beauftrage für Kinderrechte, Marija Lwowa-Belowa, aus. Moskau erklärte umgehend: »Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs haben für unser Land keine Bedeutung, auch nicht in rechtlicher Hinsicht«, so die Sprecherin des Außenministeriums, Marija Sacharowa, auf ihrem Telegram-Kanal. (Reuters/jW)
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1. Die Menschenrechtsbeauftragte der Ukraine gab öffentlich zu, sich über einen längeren Zeitraum täglich (!) mehrmals (!) Horrorgeschichten über die russische Armee ausgedacht zu haben »um der Ukraine zu helfen«. Selbst in der Ukraine führte das zum Rücktritt dieser Dame.
2. Das hindert die UNO und deutsche Politiker jedoch nicht, nach wie vor aus den Berichten dieser »Menschenrechtsbeauftragten« zu zitieren und Russland damit zu verleumden.
3. Die entsprechende Menschenrechtsbeauftragte der UNO gab zu, dass sie ja selbst keine Möglichkeit habe, etwas zu verifizieren und sich darauf verlassen muss, was die Ukraine ihr mitteilt.
4. Der UN-Sicherheitsrat hat am Freitag dagegen gestimmt, dass die Ombudsfrau der Volksrepublik Donezk (DVR), Daria Morosowa, bei einem Treffen zur humanitären Lage in der Ukraine eine Rede hält. Für die Menschenrechte der Ostukraine darf nur Kiew sprechen, welches seine eigenen Bürger sowie Hunderttausende Staatsbürger Russlands, die dort leben, seit acht Jahren täglich beschießt. Die Ombudsfrau der Opfer darf nicht gehört werden.
5. Der Internationale Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die Beauftragte für die Rechte der Kinder Maria Lwowa-Belowa, weil sie Kinder aus dem Kriegsgebiet evakuieren ließen. Begründungen und Beweise für den Haftbefehl werden geheimgehalten.
6. Der internationale Strafgerichtshof erlässt keinen Haftbefehl gegen den ukrainischen Präsidenten, der den täglichen, beabsichtigten Beschuss von Zivilisten im Donbass, also auch von Kindern anordnet bzw. nicht unterbindet.
Hoch lebe der Kampf des Westens für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit! Von einer solchen Justiz, die den Angriff der Westukraine auf die Bewohner der Ukraine von 2014 ignoriert und die Verteidigung der Ostukraine zum »Angriffskrieg« umfunktioniert , anschließend dessen »Leugnung« unter Strafe stellt, kann man sich statt beschützt nur noch bedroht fühlen.