Aus: Ausgabe vom 22.03.2023, Seite 2 / Inland
Gericht gibt Plattformbetreibern recht
Münster. Im Rechtsstreit mit Betreibern von Netzwerkplattformen um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat die Bundesrepublik erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Betreiber mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten können nicht dazu verpflichtet werden, ihre Entscheidung zur Löschung oder Sperrung strafrechtlich relevanter Inhalte auf Antrag betroffener Nutzer hin überprüfen zu lassen. Das geht aus einem Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster vom Dienstag hervor. Der entsprechende Paragraph ist demnach unvereinbar mit EU-Recht. Die Gerichte in NRW sind zuständig, weil die Aufsichtsbehörde ihren Sitz in Bonn hat. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Plötzlich hieß es, er habe kein Aufenthaltsrecht«
vom 22.03.2023 -
Verfolger verurteilt
vom 22.03.2023 -
Karlsruhe befasst sich mit Adbusting
vom 22.03.2023 -
Unliebsamer Jahrestag
vom 22.03.2023 -
Nur jeder fünfte Baum gesund
vom 22.03.2023