In Endlosschleife
Der langjährige Rechtsstreit zwischen den Elektropionieren von Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham um eine Rhythmuspassage von zwei Sekunden könnte eine weitere Schleife nehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erwog am Donnerstag, den Fall noch einmal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, um EU-Gesetzgebung auslegen zu lassen. Darüber wollen die Karlsruher Richterinnen und Richter am 14. September entscheiden.
In dem Fall geht es darum, dass Pelham die betroffene Tonfolge 20 Jahre später sampelte und leicht verlangsamt als Loop unter den Song »Nur mir« mit der Rapperin Sabrina Setlur legte. Ralf Hütter von Kraftwerk fühlte sich bestohlen und klagte. Das erste Urteil dazu liegt fast 20 Jahre zurück. Es folgte ein Gang durch die Instanzen bis zum EuGH. Das Verfahren berührt grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz. (dpa/jW)
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