Alte Ziele, neue Mittel
Von Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft LPG junge Welt eGDie junge Welt ist die einzige überregionale Tageszeitung in Deutschland, die auch mit ihrer gedruckten Ausgabe erfolgreich ist: Printabobestand und Einzelverkauf entwickeln sich positiv. Und trotzdem muss sich auch die junge Welt digital absichern: Notwendige Zuwächse können in den nächsten Jahren nur über verstärkte digitale Aktivitäten erreicht werden. Über ein verbessertes digitales journalistisches Angebot und zusätzliche digitale Marketingaktivitäten beraten Kolleginnen und Kollegen aus Verlag und Redaktion an diesem Wochenende im Brandenburgischen. Das ist der Grund, weshalb Sie die kommende Montagausgabe der jW weder im Briefkasten, am Kiosk noch im Internet finden werden. Also sorgen Sie sich nicht: Ab Dienstag steht Ihnen die junge Welt wieder zur Verfügung.
Neben den anstehenden Satzungsänderungen wird das auch der Schwerpunkt der Generalversammlung der Genossenschaft LPG junge Welt eG sein, die am 24. Juni 2023 ab 13 Uhr in Berlin stattfindet (siehe Einladung auf Seite vier). Mit einem Aktionsprogramm, das der Vorstand der Versammlung vorschlagen wird, soll der Verlag bei den geplanten Aktivitäten unterstützt werden. Das Ziel bleibt das bisherige: Das journalistische Angebot der jW soll noch viel bekannter werden, weil nur dann auch ausreichend zusätzliche Abonnements gewonnen werden können. Denn »sehr viele und vielleicht die meisten Menschen müssen, um etwas zu finden, erst wissen, dass es da ist«, schrieb der Schriftsteller Georg Christoph Lichtenberg schon im 18. Jahrhundert, als ob er damals schon ahnte, was da auf die Menschen mit dem Internet zukommt. Eine Zeitung, die kein dickes Geld von einer Partei, einem Konzern oder großen Anzeigenkunden kassiert, kann ihr journalistisches Angebot nur dann weiterentwickeln, wenn sie zusätzliche Abonnements gewinnt. Die Genossenschaft LPG junge Welt eG wurde eigens dafür gegründet, Verlag und Redaktion bei dieser zentralen Aufgabe zu unterstützen. Mitglied kann jeder werden, der (zum Beispiel mit dem nebenstehenden Coupon) eine Aufnahme beim Vorstand beantragt und Rechte und Pflichten, wie sie sich aus der Satzung ergeben, anerkennt (die bisherige Satzung und die vorgeschlagenen Änderungen finden Sie auf www.jungewelt.de/genossenschaft).
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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