Am Limit
Strasbourg. Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya hat in ihrem langjährigen Rechtsstreit gegen die Testosteronregel des Leichtathletikweltverbandes World Athletics (WA) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einen Sieg gefeiert – ihre Klage gegen die Schweiz war erfolgreich. Semenya sei diskriminiert worden, urteilten die Richter mit einer 4:3-Mehrheit. In seinem Urteil stellte das Gericht »insbesondere fest, dass die Klägerin in der Schweiz keine ausreichenden institutionellen und verfahrensrechtlichen Garantien erhalten hat, die ihr eine wirksame Prüfung ihrer Beschwerden ermöglicht hätten«. Das Urteil hat vor allem symbolischen Charakter, da es die WA-Regel nicht berührt. Semenya gewann 2012 und 2016 Olympiagold über 800 Meter, darf aber seit 2019 nicht mehr bei internationalen Rennen antreten. Im Kern geht es um ein Testosteronlimit für Athletinnen mit intersexuellen Anlagen. (dpa/jW)
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