Genderzeichen kein Kernbestand der deutschen Rechtschreibung
Mannheim. Genderzeichen gehören dem Rat für deutsche Rechtschreibung zufolge »nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie«. Dies teilte die Geschäftsstelle des Gremiums am Freitag in Mannheim mit. Der Rat hatte zuvor im belgischen Eupen über gendergerechte Sprache beraten. Er will demnach den staatlichen Stellen empfehlen, das amtliche Regelwerk um einen Abschnitt Sonderzeichen zu ergänzen.
Genderzeichen wie Stern, Doppelpunkt oder Unterstrich wirken unmittelbar »auf die orthographisch korrekte Schreibung von Wörtern« ein, heißt es darin. Ihre Setzung könne in verschiedenen Fällen »zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind«. Diese Entwicklung sei noch nicht abgeschlossen und werde vom Rat weiter beobachtet.
Dessen Geschäftsführerin Sabine Krome bezeichnete den Beschluss des Gremiums als eine »abwartende Haltung«. Es müsse daran gearbeitet werden, wie die Genderzeichen verwendet werden können. Gleichzeitig gelten Krome zufolge die Empfehlungen vom November 2018 und März 2021 weiterhin – damals hatte sich der Rat gegen die Aufnahme der Zeichen ausgeprochen.
Stimmen die staatlichen Stellen dem »Ergänzungspassus Sonderzeichen« zu, wären diese weiterhin nicht im amtlichen Regelwerk aufgenommen, aber als Phänomen dort beschrieben. Auf das Regelwerk des Rechtschreibrats berufen sich unter anderem Schulen und Behörden. Dem zwischenstaatlichen Gremium gehören 41 Mitglieder aus sieben Ländern und Regionen an. Es soll die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahren und sie auf Grundlage des orthographischen Regelwerks weiterentwickeln. (AFP/jW)
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