Auf kaltem Wege
Urteile des Bundessozialgerichts zu Ostrenten werden ausgehebelt
Ernst BienertVor reichlich einem Jahr fällte der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) (B 4 RA 32/02 R) ein bemerkenswertes Urteil. Die Richter hatten festgestellt, daß es für die unterschiedlichen Freibeträge bei der Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung in Ost und West keine Rechtsgrundlage gibt. Das BSG gab damit einem Rentner aus Thüringen Recht, der neben seiner Altersrente wegen eines früheren Betrie...
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