AfD-Klage zu EU-Fonds gescheitert
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am milliardenschweren Coronaaufbaufonds »Next Generation EU« als unzulässig verworfen. Das Gericht hatte vor knapp einem Jahr grünes Licht für die Beteiligung der Bundesrepublik gegeben. Dabei handelt es sich bis 2026 um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Einen Teil des Geldes bekommen Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein. Die AfD habe unter anderem nicht ausreichend dargelegt, inwiefern ihre Antragsbefugnis trotz dieses Urteils fortbesteht, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. (dpa/jW)
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