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Aus: Ausgabe vom 12.12.2023, Seite 10 / Feuilleton
Rundfunkbeitrag

Wer will das Geld?

Medienstaatsministerin Claudia Roth hat das vorzeitige Nein mehrerer Ministerpräsidenten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio kritisiert. Die Grünen-Politikerin sagte der dpa: »Ich warne davor, einer populistischen Haltung gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen Nahrung zu geben. Das wäre nur Wasser auf die Mühlen der AfD, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk permanent attackiert und in Frage stellt.«

Roth, die als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fungiert, betonte: »Gerade in diesen Zeiten brauchen wir eine Stärkung und keine Schwächung der Medien, und dazu gehört Vertrauen in unsere Medienlandschaft und in die Öffentlich-Rechtlichen.«

Vor kurzem war bekanntgeworden, dass der Rundfunkbeitrag ab 2025 vorläufigen Berechnungen von unabhängigen Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen sollte. Die zuständige Kommission KEF will Anfang 2024 eine Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die endgültig entscheiden. Sie müssen sich allerdings eng an der KEF orientieren.

Wenn sich die Länder gegen eine Beitragserhöhung stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Mehrere Länderchefs haben schon vor Ablauf der Berechnungszeit klargemacht, dass sie gegen eine Erhöhung sein werden. Darunter sind zum Beispiel die Länder Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Medienstaatsministerin Roth sagte im dpa-Gespräch weiter, man »sollte sich gut überlegen, mit welchen Themen man in diesen Zeiten Wahlkämpfe führt«. In Ostdeutschland werden 2024 in Brandenburg, Sachsen und Thüringen neue Landtage gewählt.

Die KEF sei eine wichtige unabhängige Institution und das Verfahren zur Beitragsermittlung sei verfassungskonform. In Richtung Union-Länderchefs sagte die Grünen-Politikerin: »Ich wundere mich ein bisschen, dass – wenn ich mir mal die Union angucke – man sich einerseits und völlig zu Recht sehr auf das Bundesverfassungsgericht bezieht, wenn es um das Urteil zum Haushalt geht.« Sie frage sich aber, warum dann in einer anderen Frage, schon bevor die KEF ihre Vorschläge gemacht habe, erklärt werde: »Wir machen da sowieso nicht mit.«

Roth kritisierte: »Das ist ein fragwürdig selektiver Umgang mit dem Bundesverfassungsgericht, das mehrfach die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterstrichen hat.« (dpa/jW)

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