Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 25.01.2024, Seite 5 / Inland

Kirchliche Richtlinien sind keine Tarifverträge

Erfurt. Kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind keine Tarifverträge. Öffnungsklauseln greifen deshalb überwiegend nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zur Entgeltfortzahlung. Geklagt hatte ein Anästhesiepfleger in einem Caritas-Krankenhaus in Westfalen. Anwendbar sind dort die AVR der Caritas. Insgesamt gibt es AVR für etwa eine Million Arbeitnehmer bei Caritas und dem überwiegenden Teil der Diakonie und der Kirchen. Sie gelten zwar als tarifähnlich, werden aber nicht zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Stattdessen werden sie ohne Arbeitskämpfe auf dem sogenannten »dritten Weg« in paritätisch besetzten arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen. (AFP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.