Staatsanwaltschaften gegen Kontrolle von V-Leuten

Hamburg. Die deutschen Generalstaatsanwaltschaften lehnen die geplante Neuregelung zum Einsatz verdeckter Ermittler ab. Die bestehenden Regelungen seien rechtsstaatskonform, abgewogen und sachdienlich, die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen hingegen überflüssig, praxisfern und ermittlungshindernd, erklärte die Hamburger Staatsanwaltschaft am Dienstag im Namen aller deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will, dass für den Einsatz sogenannter V-Leute zur Verfolgung von Straftaten künftig klare gesetzliche Regelungen gelten. Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen solle auch der Einsatz von V-Personen »einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen«, heißt es in einem Entwurf, den das Ministerium am 19. Dezember zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt hatte.
In einer Zeit steigender Herausforderungen der Strafverfolgungsbehörden durch »demokratiefeindliche Bevölkerungsgruppen« und »kriminelle Parallelgesellschaften« spiele dieser Entwurf »Schwerkriminellen – auch aus dem Bereich politischer Kriminalität – in die Hände«, hieß es in der Stellungnahme der Generalstaatsanwälte. (dpa/jW)
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