Rotlicht: Öffentlicher Friede
Horsta KrumDer Begriff »öffentlicher Friede« ist nur vage definiert. So oder so ist er ein Terminus des deutschen Strafgesetzbuchs und wird dort in mehreren Paragraphen als ein zu schützendes Gut bestimmt. Der Jurist und Hochschullehrer Martin Heger nennt öffentlichen Frieden den »Zustand eines von der Rechtsordnung gewährleisteten, frei von Furcht voreinander verlaufenden Zusammenlebens der Bürger und das Vertrauen in der Bevölkerung (…) in die Fortdauer dieses Zustandes«. Sc...
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