Eilantrag von Hahn abgelehnt
Karlsruhe. Der Bundestagsabgeordnete André Hahn (Die Linke) ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss aus dem parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste gescheitert. Das Gericht lehnte den Antrag laut Mitteilung vom Donnerstag ab. Hahn saß seit 2014 in dem Gremium, das für die Kontrolle von Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Verfassungsschutz zuständig ist. Weil sich die Fraktion der Linkspartei aufgelöst hat, hat Hahn aus Sicht der Bundestagsverwaltung keinen Sitz mehr in dem Gremium. Hahn vertritt die Ansicht, er sei persönlich vom Plenum für die gesamte Legislatur gewählt, unabhängig von der Fortexistenz seiner Fraktion. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Dadurch sinken ihre Chancen auf ein Bleiberecht«
vom 23.02.2024 -
Liberales Prestigeprojekt
vom 23.02.2024 -
Regieanweisungen aus Rom
vom 23.02.2024 -
Kuhhandel um Kliniken
vom 23.02.2024 -
»Elbtower« ohne Mieter
vom 23.02.2024