OVG Berlin weist Beschwerden gegen Masern-Impfpflicht zurück
Berlin. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen die Masernimpfpflicht zurückgewiesen. Wie auch die Vorinstanz entschied das Gericht in seinem am Freitag veröffentlichen Beschluss, dass Gesundheitsämter für den Schulbesuch den Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen Masern fordern dürfen. Die Bedingung dafür ist, dass keine Kontraindikation besteht. Für den Fall, dass der Nachweis nicht vorgelegt wird, kann demnach auch ein Zwangsgeld angedroht werden.
Das OVG verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nachweispflicht bei noch nicht schulpflichtigen Kindern. Der Gesetzgeber des Masernschutzgesetzes sei von einer grundsätzlich bestehenden »Impfpflicht« beziehungsweise »verpflichtenden Impfung« ausgegangen. Er habe lediglich von deren Durchsetzung im Wege des unmittelbaren Zwangs abgesehen. Andere Zwangsmittel wie Zwangsgeld und Geldbuße seien hingegen vorgesehen, um eine tatsächliche Erhöhung der Impfquote in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen und damit letztlich in der gesamten Bevölkerung zu erreichen. Gegen die Eilentscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. (AFP/jW)
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