Aus: Ausgabe vom 25.03.2024, Seite 2 / Inland
Verfassungsbeschwerde gegen Kreuzerlass in Bayern
München. Gegner der Verflechtung von Staat und Kirche in Bayern wollen weiter gegen den Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgehen. Der »Bund für Geistesfreiheit« (BFG) kündigte am Sonntag in München eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Die Organisation, die sich als Vertreterin »konfessionsloser Bürger« versteht, war in der Frage im Dezember vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Der BFG sieht durch die seit 2018 bestehende Verwaltungsvorschrift zum Aufhängen von Kreuzen in Dienstgebäuden in Bayern das staatliche Neutralitätsgebot verletzt. (AFP/jW)
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