NRW: Ministerin verstieß gegen Verfassung
Münster. Indem sie Akten zur Flutkatastrophe zurückhielt, hat Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) gegen die Verfassung verstoßen. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster am Dienstag. Die Bauministerin habe den Beschluss eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Vorlage von Akten »nur unzureichend erfüllt«. Damit habe sie ein Ausschussrecht verletzt, das sich aus der Verfassung ergebe, hieß es zur Begründung. Der Untersuchungsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag ist damit befasst, behördliche Entscheidungen während der Flutkatastrophe im Juli 2021 zu untersuchen. Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs forderte das Gremium im November 2022 bei der Bauministerin vorhandene Akten an. Die Ministerin habe daraufhin zehn Blätter vorgelegt. Eine Vorlage weiterer Akten lehnte sie ab. (AFP/jW)
-
Leserbrief von B.S. aus Ammerland (10. April 2024 um 10:07 Uhr)Schaut auf diese Partei … unzählige Affären und Skandale, kriminelle Politiker/Innen und immer wieder lässt die Gesellschaft sich manipulieren. Auch in diesem Fall werden selbst die Hühneraugen zu gedrückt.
Mehr aus: Inland
-
»Die vorgesehene Räumlichkeit reicht nicht«
vom 10.04.2024 -
Faesers Datenbasis
vom 10.04.2024 -
»Mehr Demokratie« bei Pandemie
vom 10.04.2024 -
Osten blutet aus
vom 10.04.2024 -
Kumpel gegen K+S
vom 10.04.2024 -
»Durchsuchungen kommen immer wieder vor«
vom 10.04.2024