Aus: Ausgabe vom 13.04.2024, Seite 10 / Feuilleton
Einbruch ins Grüne Gewölbe
Letztes Mittel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil zum Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden 2019 verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig, wie der BGH am Freitag mitteilte. Fünf junge Männer waren im Mai 2023 vom Landgericht Dresden zu Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. (dpa/jW)
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