Bezahlkarte für Geflüchtete: Ampel einig
Berlin. Die Regierungskoalition hat sich nach wochenlangen Diskussionen auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt. Damit werde »der Wunsch der Länder umgesetzt«, teilten die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Das Gesetz solle in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht werden, sagte eine Sprecherin der FDP-Fraktion. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf bereits Anfang März gebilligt. Anschließend hatten die Grünen Bedenken bei Detailfragen des Projekts angemeldet.
Mit der Karte sollen Geflüchtete einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben statt per Barauszahlung erhalten. Geplant ist, dass die Bezahlkarte explizit als eine Option ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird – neben den bereits bestehenden Möglichkeiten von Geld- oder Sachleistungen. Die Bundesländer können dann entscheiden, ob sie die Karte einführen und wie sie die Nutzung konkret ausgestalten. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein, betonte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt.
Kritik an der Bezahlkarte kam am Freitag vom Deutschen Anwaltverein, der vor einer »Vielzahl von Praxisproblemen« sowie einem erheblichen Mehraufwand für Verwaltung und Justiz warnte. Auch die NGO Pro Asyl kritisierte die Pläne. Damit habe in er Geflüchtetenpolitik »einmal mehr der Populismus über sachliche Argumente gesiegt«, erklärte die Organisation. »In der Praxis werden so vielerorts geflüchtete Menschen noch stärker ausgegrenzt und selbst in kleinsten Alltagsentscheidungen eingeschränkt werden.« Von der Flucht vor Verfolgung oder Krieg würden sich Migranten »aber auch von der Bezahlkarte nicht abhalten lassen«. (AFP/jW)
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