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Aus: Ausgabe vom 24.04.2024, Seite 4 / Inland

Karlsruhe verhandelt über Wahlrecht

Karlsruhe. Die von der Ampelkoalition beschlossene Wahlrechtsreform ist am Dienstag zum Auftakt der Verhandlung des Themas vor dem Bundesverfassungsgericht von den Klägern scharf attackiert worden. Das Gesetz mit seinen erheblichen Änderungen sei nicht im Konsens beschlossen worden, monierte der CSU-Landtagsabgeordnete und bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Alleine der Eindruck, dass einzelne Parteien das Wahlrecht zu ihren Gunsten gestalten könnten, schade dem Verständnis von Demokratie. Er wandte sich dagegen, dass nur die Zweitstimmen über die Zahl der Sitze einer Partei im Parlament entscheiden. CDU-Chef Friedrich Merz sprach von einem problematischen Systemwechsel hin zu einem reinen Verhältniswahlrecht. Nach der neuen Regelung soll einzig das Zweitstimmenergebnis entscheiden – auch dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate geholt hat, als ihr anschließend Sitze zustehen. Außerdem wird die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen. (dpa/jW)