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Aus: Ausgabe vom 07.05.2024, Seite 4 / Inland
Krieg in der Ukraine

Rekruten gesucht

Soldaten für Kiew: Ampel verweist auf EU
Von Marc Bebenroth
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Neben Kriegsgerät gehen der ukrainischen Armee vor allem die Soldaten aus (Awdijiwka, 22.3.2024)

Glaubt man der Bundesregierung, haben die zahlreichen vor dem Ukraine-Krieg in die Europäische Union geflüchteten Männer zunächst nicht zu befürchten, demnächst an die Front gezwungen zu werden. Für ukrainische Kriegsflüchtlinge gelte »in der gesamten Europäischen Union ein einheitlicher Schutzstatus«, hat ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin auf Nachfrage von junge Welt erklärt. Alle Fragen rund um den Schutzstatus »wären Fragen, die dann auch in Brüssel innerhalb der EU diskutiert werden müssten«, sagte er.

Am Sonntag hatte sich Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) in der ARD-Sendung »Bericht aus Berlin« für deutsche Unterstützung ausgesprochen, »dass die Ukraine auf Männer, die ins Ausland geflohen sind, die aber im Krieg eingesetzt werden können, zurückgreifen kann«. Im Rahmen der für diesen Dienstag einberufenen Sondersitzung der Innenministerkonferenz wollen Bund und Länder laut ARD-Informationen auch darüber beraten. In der Bundesrepublik lebten Ende März circa 256.000 ukrainische Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, wie das Innenministerium mit Verweis auf das Ausländerzentralregister erklärte.

Bei der Sitzung unter dem Vorsitz von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) soll es auch darum gehen, ob deutsche Behörden ukrainischen Kriegsflüchtlingen Passersatzpapiere ausstellen. Seit die Regierung in Kiew ein neues Gesetz zur Rekrutierung für die Streitkräfte verabschiedet hatte, stellen ukrainische Auslandsvertretungen keine Passdokumente mehr an Wehrpflichtige aus. Das Vorliegen von Ausweisdokumenten habe jedoch »keine Auswirkungen auf den Schutzstatus«, erklärte der BMI-Sprecher am Montag auf Nachfrage.

Vor einigen Tagen hatte Michailo Podoljak, Berater des ukrainischen Präsidenten, signalisiert, dass er damit rechnet, dass die EU eine gemeinsame Entscheidung zur »Rückkehr« ukrainischer Staatsbürger treffen wird, die in ihrem Heimatland der Wehrpflicht unterliegen. Von einem dahingehenden offiziellen Ersuchen Kiews an die Bundesrepublik war zumindest den Regierungssprechern am Montag nichts bekannt.

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