Afghanistan: Taliban gehen gegen Mohnanbau vor

Kabul. Die Taliban haben trotz lokaler Proteste eine Großaktion gegen den Anbau von Schlafmohn in Afghanistan fortgesetzt. In der nordostafghanischen Provinz Badachschan seien seit Beginn der Maßnahme 1.000 Hektar Anbaufläche zerstört worden, berichtete das Taliban-geführte Verteidigungsministerium am Donnerstag auf X. Die Aktion werde bis zur vollständigen Zerstörung fortgesetzt, hieß es weiter.
Laut einem UN-Bericht von November 2023 ist der Anbau von Opium um 95 Prozent zurückgegangen, seitdem die Taliban 2022 ein entsprechendes Verbot erlassen hatten. In dem von Krieg und Armut geplagten Land gilt der Anbau der Droge als sehr rentabel und trägt zum Überleben vieler Bauern bei. Vor dem Verbot stammten zeitweise etwa 90 Prozent des weltweit angebauten Schlafmohns, der Basis für Opium und Heroin ist, aus Afghanistan.
Rund 2.000 Sicherheitskräfte seien für die Großaktion in Badachschan im Einsatz, berichtete der afghanische Sender Tolonews unter Berufung auf lokale Behördenvertreter. Demnach wurden rund 80 Quadratkilometer landwirtschaftliches Gebiet durchkämmt.
In den vergangenen Wochen hatte die Zerstörung der Mohnfelder im Nordosten schwere und selten gesehene Proteste ausgelöst. Sicherheitskräfte schlugen die Demonstrationen der Bauern und Einwohner der Region gewaltsam nieder. Es kam zu Festnahmen. Einige Protestteilnehmer sollen Berichten zufolge getötet worden sein. Auch sollen nach dpa-Informationen Weizenfelder bei der Aktion zerstört worden sein, was die Unzufriedenheit weiter schürte. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Ausland
-
Südafrika kämpft weiter
vom 17.05.2024 -
Washington gibt sich generös
vom 17.05.2024 -
»Neue Ära« zwischen Beijing und Moskau
vom 17.05.2024 -
Ankaras Rachejustiz
vom 17.05.2024 -
Wilders (vorerst) am Ziel
vom 17.05.2024 -
»Eine versuchte Hinrichtung«
vom 17.05.2024