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Aus: Ausgabe vom 29.05.2024, Seite 4 / Inland
Grundrechtsverletzungen in der BRD

In schlechter Verfassung

75 Jahre Grundgesetz: »Grundrechtereport« für 2024 veröffentlicht. Einordnungen zu Angriffen und Einschränkungen wichtiger Freiheitsrechte
Von Marc Bebenroth
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Harte Repression: Polizisten bei der Festnahme eines Demonstranten in Lützerath (14.1.2023)

Den Freunden des »Verfassungspatriotismus«, wie er dieser Tage anlässlich der Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik vor 75 Jahren gepflegt wird, dürfte der vorliegende Band die Stimmung vermiesen. An diesem Mittwoch erscheint im Verlag S. Fischer der Grundrechte-Report 2024 »zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland«. Knapp 60 Autorinnen und Autoren beschreiben in dem vergangene Woche präsentierten Report entlang einschlägiger Grundgesetzartikel die herrschenden Verhältnisse – und kommentieren diese.

Die Einzelbeiträge sind einem breiten Spektrum freiheitlicher und sozialer Grundrechte gewidmet. So diskutiert Kirstin Drenkhahn im ersten Beitrag des Reports die Arbeit von Gefängnisinssassen mit Blick auf Artikel 1 Grundgesetz (»Die Würde des Menschen ist unantastbar«). Das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung thematisiert Karl Mauer und rückt dabei die Situation von Geflüchteten in den Fokus. Weitere Texte werfen Fragen zur Massenüberwachung im analogen wie digitalen Raum auf sowie zur Kindergrundsicherung oder zu den sozio-ökonomischen Auswirkungen der ins Grundgesetz geschriebenen »Schuldenbremse«.

Zu den prominenteren Fallbeispielen in diesem Report zählt die Kriminalisierung der kritischen Berichterstattung des freien Senders Radio Dreyeckland in Bayern. Das Vorgehen der Ermittlungsbehörde (Razzia der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure) wegen einer Verlinkung auf ein Webseitenarchiv wirft Jan Rahner zufolge »grundsätzliche Fragen« mit Blick auf Presse- und Rundfunkfreiheit (Artikel 5) auf. So verkenne die Position der Staatsanwaltschaft »die besondere Natur von Verlinkungen« – vor allem, wenn sie Teil eines Presseberichtes sind: Sie sollen helfen, das Publikum möglichst umfassend zu informieren, was dem »freiheitlich-demokratischen Medienauftrag gerecht« werde.

Ein weiteres prominentes Beispiel ist »Der Fall Roger Waters«. Nina Keller-Kemmerer behauptet in ihrem Beitrag, dass es sich bei Waters’ Bühnenshows um ein Beispiel für »Kontinuitäten antisemitischer Kunst« handele. Allerdings muss sie einräumen, dass selbst die Vorwürfe, die der Künstler von sich weist, nicht rechtfertigen »ohne weiteres mit staatlicher Repression« auf die Auftritte von Roger Waters zu reagieren.

Peter von Auer, Benjamin Derin, Andreas Engelmann u. a. (Hrsg.): Grundrechte-Report 2024 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 2024, 256 Seiten, 14 Euro

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