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Aus: Ausgabe vom 31.05.2024, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Doppelmoral

Von René Lau
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Das Pokalendspiel am vergangenen Wochenende elektrisierte die halbe Republik. Schafft der neue Meister auch das Double? Oder siegt nach vielen Jahren mal wieder ein Zweitligist? Beeindruckend wie immer die Stimmung im Stadion, die gigantischen Choreographien auf beiden Seiten. In vielen Ländern beneidet man uns um diese Fankultur, das Spektakel Fußball. Verbände und Medien werben damit, zeigen die tollen Bilder. Aber wehe, es leuchtet eine Fackel, wehe, es qualmt ein Rauchtopf, wehe, eine Rakete saust in den Abendhimmel.

Dann zücken zwar viele im Stadion ihr Smartphone, Journalisten indes behaupten meist, dass es sich um Bilder handelt, die angeblich keiner sehen will. Doppelmoral nennt man das. Man denke etwa auch an die sportrechtlichen Folgen. Die Verbände mit ihren Sportgerichten bestrafen Vereine mit teils völlig überzogenen Forderungen. Sportrichtern zufolge soll es sich freilich gar nicht um echte Strafen handeln, man wolle doch nur, dass die Vereine mehr gegen Pyrotechnik tun. Was damit gemeint sein soll, kann kein Verbandsoffizieller erklären.

Nicht weiter verwunderlich, denkt sich der Fan. Schließlich wird das alljährliche Pokalendspiel vom Verband selbst organisiert. Der Verband allein ist für Einlasskontrollen und die Überwachung der Fans verantwortlich. Und was passiert? Seit Jahren gibt es kein Endspiel, in dem nicht die Kurven brennen. Bestraft der DFB sich deshalb selbst? Sicher nicht. Denn eines ist klar: Strafen für Pyro, die keine Strafen sein sollen, zünden nicht. Der Verband bekommt es bei eigenen Veranstaltungen selber nicht in den Griff. Und muss endlich diese Doppelmoral einmotten und von seinen Pyrostrafen absehen.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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