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Aus: Ausgabe vom 05.06.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Protest vor deutscher Botschaft in Athen

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Gedenkstätte für die Opfer des Massakers in Distomo

Der AK Distomo teilte am Dienstag zu einer Protestaktion vor der deutschen Botschaft in Athen mit, auf der Reparationen für Naziverbrechen gefordert wurden:

Trotz jahrzehntelanger Verweigerung – Deutschland muss endlich Entschädigung für NS-Verbrechen zahlen. Demonstrierende aus Griechenland und Deutschland fordern Entschädigung für die Opfer des Massakers von Distomo (am 10. Juni 1944, 218 Todesopfer, jW) und für die Angehörigen der Ermordeten. Die deutsche Botschaft wurde aufgefordert, die Forderung nach Entschädigung zu unterstützen. Martin Klingner vom Arbeitskreis Distomo aus Hamburg erklärt: »Es genügt nicht, wenn Vertreter*innen des deutschen Staates Kränze an Gedenktagen niederlegen. Ohne Entschädigung kann es keine Gerechtigkeit geben.«

Deutschland schuldet den Kläger*innen aus Distomo 28 Millionen Euro plus Zinsen. Zur Zahlung dieser Summe wurde Deutschland bereits 1997 vom Landgericht Livadia verurteilt. Aber Deutschland weigert sich zu zahlen und beruft sich auf Staatenimmunität. Das rechtskräftige Urteil kann in Griechenland nicht vollstreckt werden, weil Deutschland politischen Druck auf Griechenland ausübt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Urteil in Italien zu vollstrecken. Italienische Gerichte haben mehrfach entschieden, dass eine Vollstreckung gegen deutsches Staatsvermögen möglich ist. Die deutsche Regierung intervenierte auch in Italien um die Vollstreckung zu stoppen, im Fall Distomo aber ohne Erfolg. Zuletzt entschied das Vollstreckungsgericht in Rom, dass die Vollstreckung weiterhin möglich ist. (…)

Die Organisation Lobbycontrol begrüßte am Dienstag die Klage von Die PARTEI gegen den Bundestag wegen einer unverhältnismäßig hohen Spende eines Immobilienunternehmers:

Die PARTEI reicht Klage gegen den Bundestag ein. Auslöser ist eine 820.000-Euro-Parteispende des Immobilienunternehmers Christoph Gröner aus dem Jahr 2020 an die Berliner CDU. Ein Gutachten von Lobbycontrol hatte zuvor gezeigt, dass es sich bei der Spende mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine illegale Einflussspende handelte und dass die Bundestagsverwaltung ihrer Verpflichtung zur Prüfung solcher Parteispenden nicht ausreichend nachgekommen war. Daraufhin forderte Lobbycontrol die Parteien in Deutschland zur Klage gegen den Bundestag auf. Im Raum steht eine mögliche Strafzahlung von bis zu 2,4 Millionen Euro für die CDU.

Dazu kommentiert Aurel Eschmann für Lobbycontrol: »(…) Die Bundestagsverwaltung hat die wichtige Rolle, für die Einhaltung der Regeln für Parteispenden zu sorgen und verdächtige Fälle zu prüfen. Das hat sie in diesem Fall nicht getan, wie auch unser Gutachten zeigt. Außerdem gibt es starke Indizien dafür, dass es sich bei der Spende von Christoph Gröner an die Berliner CDU um eine illegale Einflussspende handelte. (…) Dass nur eine einzelne Satirepartei diesen Schritt geht, ist bezeichnend für den mangelnden politischen Willen bei den etablierten Parteien, ihre Finanzierung unabhängiger Kontrolle zu unterziehen. (…) Es darf nicht sein, dass sich Vermögende vorteilhafte politische Entscheidungen erkaufen können. Allein die Vermutung, dass hier so etwas passiert sein könnte, fügt dem Vertrauen in unsere Demokratie großen Schaden zu. Der Bundestagsverwaltung und auch der CDU sollte deshalb eigentlich daran gelegen sein, diesen Verdacht auszuräumen. Bisher bleiben sichtbare Anstrengungen in diese Richtung allerdings aus.«

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