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Aus: Ausgabe vom 06.06.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

FG BRD–Kuba: Fehlende Herzschrittmacher auf Kuba infolge der US-Blockade

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Kubaner vor einer Apotheke in Santa Clara

Die Freundschaftsgesellschaft BRD–Kuba wies am Dienstag auf fehlende Herzschrittmacher in Kuba als Folge der US-Blockade hin:

Die kubanische Bevölkerung leidet zunehmend unter der Knappheit an lebenswichtigen medizinischen Geräten wie Herzschrittmachern. Diese Engpässe sind eine direkte Folge der jahrzehntelangen Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade, die die Vereinigten Staaten gegen Kuba verhängt haben.

Tausende Kubaner mit Herzschwäche sind auf Herzschrittmacher angewiesen, um ihr Leben zu erhalten. Aufgrund der US-Sanktionen können diese Geräte jedoch nur sehr eingeschränkt importiert werden. Kubanische Ärzte und Krankenhäuser sind gezwungen, Patienten abzulehnen oder mit veralteten Geräten zu versorgen, was die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung massiv gefährdet. (…)

»Die US-Blockade trifft die kubanische Bevölkerung in allen Lebensbereichen schwer und verhindert den freien Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten und medizinischer Ausstattung«, erklärt Petra Wegener, Vorsitzende der Freundschaftsgesellschaft BRD–Kuba. »Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, Druck auf die USA auszuüben, damit diese Unrechtsblockade endlich beendet wird.«

Die Freundschaftsgesellschaft BRD–Kuba beteiligt sich in Kooperation mit MediCuba-Europa und der Humanitären Cuba Hilfe aktuell an einer Spendenkampagne, um die dringend benötigten Herzschrittmacher den betroffenen Patienten in Kuba zur Verfügung zu stellen.

Die Tageszeitung ND Der Tag informierte in einer Pressemitteilung über eine an diesem Donnerstag verhandelte Klage des DRK-Sozialwerks Berlin aufgrund ihrer Berichterstattung:

Das Deutsche Rote Kreuz Sozialwerk Berlin (DRK SWB) hat die Tageszeitung ND – Der Tag wegen ihrer Berichterstattung über unhaltbare Zustände im Ankunftszentrum Tegel verklagt. 120.000 Euro sind als Streitwert veranschlagt. Das ND hat es abgelehnt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Am Donnerstag findet im Berliner Landgericht die mündliche Verhandlung statt.

Im April veröffentlichte ND – Der Tag den ausführlichen Bericht »Fatale Zustände für Geflüchtete«, der Aussagen von drei Sozialbetreuer*innen enthält, deren Veröffentlichung das DRK SWB nun untersagen lassen will. Sie hatten sich an das ND gewandt, weil sie auf anderem Wege keine Möglichkeit sahen, um auf Missstände hinzuweisen. Die Mitarbeiter*innen, die anonym bleiben wollen, kritisieren vor allem mangelnde Hygiene, die Platzverhältnisse und den Umgang des Personals mit den Geflüchteten sowie untereinander. Das DRK SWB, eine Tochtergesellschaft des DRK-Landesverbands Berlin, weist die Vorwürfe in dem Bericht zurück.

»Anstatt sich um eine Verbesserung der Zustände im Ankunftszentrum zu kümmern, nutzt das DRK SWB seine Ressourcen, um diejenigen, die Kritik öffentlich machen, zu verklagen«, erklärt die Redaktionsleitung des ND. »Mit dem Prozess gehen wir ein großes finanzielles Risiko ein. Wir lassen es darauf ankommen, weil wir die Aussagen der Mitarbeiter*innen für glaubwürdig halten. Die drei haben keinen Vorteil davon, sich kritisch zu äußern, im Gegenteil riskieren sie ihren Job. Wir schützen unsere Informant*innen und geben sie daher dem DRK nicht preis.« (…)

Die Verhandlung findet am 6.6.2024 um 10.30 Uhr im Saal 143 des Berliner Landgerichts II im Tegeler Weg 17–21 statt.

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