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Aus: Ausgabe vom 12.06.2024, Seite 2 / Ausland

EU: Weiter Sonderregeln für Ukraine-Flüchtlinge

Brüssel. Kriegsflüchtlinge aus der ­Ukraine sollen nach dem Willen der EU-Kommission mindestens bis März 2026 problemlos in der Europäischen Union bleiben können. Die Kommission habe vorschlagen, die Regelung für den vorübergehenden Schutz für Ukrainer in der EU zu verlängern, teilte ein Sprecher am Dienstag in Brüssel mit. Dadurch müssen die Betroffenen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen. Zudem haben sie unmittelbar das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis. Die Voraussetzungen für eine sichere, dauerhafte Rückkehr der Menschen in die Ukraine seien derzeit nicht gegeben, hieß es. (dpa/jW)

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