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Aus: Ausgabe vom 17.06.2024, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Klima- und Umweltschutz

Stillstand im Umweltrat

EU-Umweltminister in Luxemburg auf Kompromisssuche. Eine geplante Abstimmung zum EU-Renaturierungsgesetz wurde bereits vertagt
Von Wolfgang Pomrehn
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Beispiel für Renaturierungsmaßnahmen: Der Dortmunder Phoenix-See auf dem ehemaligen Stahlwerksgelände Phoenix-Ost

Nach ihrem informellen Treffen in Brüssel kommen an diesem Montag in Luxemburg die EU-Umweltminister zusammen, um über verschiedene Vorschläge und Mitteilungen der EU-Kommission zu beraten. Geplant ist unter anderem eine Aussprache über die Klimaziele bis 2040. Die Kommission hat drei verschiedene Zieloptionen für die Treibhausgasemissionen bis zu diesem Zeitpunkt in die Diskussion eingebracht: eine Reduktion um 80 Prozent, um 85 bis 90 oder um 90 bis 95 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990. Für die dritte Option wäre laut Kommission eine schnelle Einführung neuer Technologien wie der Wasserstoffelektrolyse und der Entnahme von CO2 aus der Luft oder aus Abgasen nötig.

Der Investitionsbedarf sei für alle drei Optionen im Zeitraum 2031 bis 2050 ähnlich hoch. Doch die Diskussion über die Klimaziele für 2040 hat gerade erst begonnen. Im Augenblick scheint es mit dem Erstarken konservativer und faschistischer Kräfte, die den Klimaschutz vollkommen vernachlässigen wollen, eher unwahrscheinlich, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Herbst zu einer gemeinsamen Position finden. Letzteres wäre hilfreich, um Verhandlungen auf der dann stattfindenden UN-Klimakonferenz einen Schub zu geben.

Für das Treffen der Minister war zunächst auch eine Abstimmung über das Renaturierungsgesetz vorgesehen. Allerdings wurde dieser Punkt vergangene Woche auf einem Vorbereitungstreffen von der Tagesordnung für diesen Montag gestrichen. Offenbar sind die Meinungsverschiedenheit in dieser Frage noch zu groß. Eigentlich hatte sich der Rat der Minister bereits mit dem EU-Parlament auf einen Gesetzentwurf geeinigt, doch das letzte Wort haben im EU-Gesetzgebungsverfahren die Mitgliedsregierungen, das heißt in diesem Fall die Umweltminister. Für die Umsetzung reicht eine qualifizierte Mehrheit unter den Ministern, doch die kam abhanden, als Ungarn im März, kurz bevor das Gesetz unterschrieben werden sollte, seine Unterstützung zurückzog.

In der Folge haben auch die Slowakei und Polen erklärt, dem Vorschlag nicht mehr zustimmen zu wollen. Bemühungen, mehr Unterstützer zu finden, scheiterten zunächst. Zu den Gegnern des Gesetzes gehören auch die Niederlande, Italien und Schweden. Nachdem Österreich zusammen mit Belgien und Finnland eine Enthaltung angekündigt hatte, erklärte Umweltministerin Leonore Gewessler am Sonntag nachmittag in Wien, sie werde dem Entwurf zustimmen. Eine sogenannte qualifizierte Mehrheit von mindestens 55 Prozent der Regierungen, also 15 von 27, die zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, könnte somit doch zustande kommen.

Der auf dem Tisch liegende Vorschlag zielt darauf, dass 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresflächen dem Erhalt der Artenvielfalt gewidmet werden. Außerdem formuliert der Gesetzentwurf Ziele für die Wiederherstellung von Lebensräumen, die sich im schlechten Zustand befinden. Wie es weitergeht, ist offen. Das Problem ist unter anderem, dass die Gesetzesgegner keine konkreten Änderungen am Text vorschlagen, womit die Verhandlungen in einer Sackgasse zu stecken scheinen.

Der Naturschutzbund Nabu hatte befürchtet, der Gesetzentwurf würde scheitern. »Die Ablehnung einiger Staaten vermittelt den Eindruck, dass sie die Dimension der Naturkrise nicht ernst nehmen«, kritisiert Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger die Situation. »Die Auswirkungen sind bereits überall spürbar und werden sich weiter verschlimmern.« Kein Mitgliedstaat könne sich den Konsequenzen entziehen, aber mit der Annahme des EU-Gesetzes könnten, so Krüger, zumindest teilweise die Schäden der vorherrschenden Wirtschaftsweise abgefedert werden.

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