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Aus: Ausgabe vom 19.06.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Vernunft gebietet Verhandlungen

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Der russische Präsident Wladimir Putin während seiner Pressekonferenz in St. Petersburg am 5. Juni

In einer Erklärung des Präsidiums des Ostdeutschen Kuratoriums von Verbänden e. V. (OKV) vom Dienstag zur Beendigung des Ukraine-Kriegs heißt es:

Wir begrüßen die erneute Friedensinitiative des Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin, aktuell vorgestellt in seiner Rede im russischen Außenministerium am 14. Juni 2024. Seine Friedensvorschläge basieren auf dem Votum der Bevölkerung der vier neuen Regionen sowie den mehrfachen Voten der Menschen auf der Krim. Sie gehen zudem von den Fakten auf dem Gefechtsfeld aus. Sie zeigen die Genese des Ukraine-Konflikts. (…)

Angesichts des Leids aus Krieg und Aggression und angesichts der Gefahr einer gewaltigen Ausweitung dieses Konfliktes hin zu einem dritten Weltkrieg ist die breite Unterstützung dieser Initiative Ausdruck des Überlebenswillens aller Vernunftbegabten.

Die kriegslüsternen profit- und revanchegetriebenen Rufe, Russland besiegen zu müssen, gehen von der irrigen Annahme aus, den Kriegsschauplatz begrenzen zu können. Das war beim Ersten und auch beim Zweiten Weltkrieg nicht der Fall. Bei den heutigen Mitteln, die in kürzester Zeit jedes Ziel in der Welt erreichen, zeugt auch eine solche Annahme von gewaltiger Fehleinschätzung und Verkennung der Realitäten. Die Rufer für einen Krieg und gegen Verhandlungen meinen, möglicherweise selbst sichere Überlebenschancen zu haben. (…)

Die Friedensorganisation IPPNW rief am Dienstag dazu auf, den Gazastreifen zum Hungergebiet zu deklarieren:

Die deutsche Sektion der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW unterstützt die Forderungen des Aufrufs von zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Gazastreifen zum Hungergebiet zu erklären. Die Vereinten Nationen und die Palästinensische Autonomiebehörde werden aufgerufen, den Gazastreifen aufgrund von Hungersnot, Umweltverschmutzung und der Ausbreitung von Krankheiten unverzüglich zum Hungergebiet zu erklären und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Bewohner*innen zu ergreifen.

Nach dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen ist die Verursachung einer Hungersnot als militärische Taktik gegen die Zivilbevölkerung verboten. Artikel 54 des Ersten Zusatzprotokolls zur Vierten Genfer Konvention von 1977 bekräftigt den Schutz von Objekten, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unentbehrlich sind, und verbietet die Zerstörung solcher Objekte (einschließlich Nahrungsmitteln, landwirtschaftlichen Flächen, Feldfrüchten, Viehbestand, Trinkwasseranlagen und Bewässerungsanlagen) wenn der Zweck darin besteht, die Zivilbevölkerung auszuhungern oder zu zwingen, sich zu bewegen, oder wenn dies aus anderen Motiven geschieht. (…)

Laut dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen herrscht im nördlichen Gazastreifen nach sieben Monaten Krieg eine »ausgewachsene Hungersnot«. Die Direktorin des Welternährungsprogramms Cindy McCain erklärte Anfang Mai 2024, dass die strengen israelischen Beschränkungen für humanitäre Lieferungen in das Gebiet die Zivilbevölkerung in dem am stärksten isolierten und verwüsteten Teil des Gazastreifens an den Rand des Abgrunds getrieben hätten. Nach aktuellen Angaben des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) benötigen mehr als 50.000 Kinder im Gazastreifen eine sofortige medizinische Behandlung wegen akuter Unterernährung. (…)

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