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Aus: Ausgabe vom 25.06.2024, Seite 9 / Kapital & Arbeit
»Digital Markets Act«

EU ermittelt gegen Apple

Behörde: US-Konzern verstößt gegen neue Verordnung für digitale Märkte
Von David Maiwald
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Verstößt gegen Wettbewerbsregeln: Apple-Konzern muss eventuell eine halbe Milliarde Euro Strafe zahlen (Flagship-Store in Hangzhou, 20.2.2024)

Es ist die erste Ermittlung nach dem neuen »Digital Markets Act« (DMA) der Europäischen Union: Die EU-Kommission hat am Montag Ermittlungen gegen den US-Technologieriesen Apple bekanntgegeben. Demnach verstößt der Konzern in hauseigenen App-Stores laut einer gleichentags veröffentlichten vorläufigen Einschätzung der EU-Kommission gegen die im März in Kraft getretene Wettbewerbsregel für große Digitalkonzerne. App-Entwickler würden dadurch daran gehindert, Kunden »frei auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken«, hieß es.

Die Brüsseler Behörde leite nun eine Ermittlung ein, da sie befürchte, vertragliche Anforderungen an externe App-Entwickler und App-Stores könnten nicht ausreichen, »um die Einhaltung der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des DMA sicherzustellen«. Namentlich genannt wurde Apples neue »Core Technology Fee«, eine Gebühr von 50 Eurocent für jeden über den App-Store getätigten Download an externe Entwickler und App-Store-Anbieter. Diese ginge »über das unbedingt notwendige Maß hinaus«, befand die EU-Kommission.

Apple habe bereits »eine Reihe von Änderungen vorgenommen«, um die Vorschriften aus Brüssel einzuhalten, teilte der Konzern laut Nachrichtenagentur AFP mit. Die Gebühr für Verlinkungen auf externe Angebote entspreche einem »sehr günstigen Preis« für Entwickler, hieß es. Der US-Konzern werde weiter mit der EU-Kommission zusammenarbeiten, um mögliche Vorwürfe auszuräumen. Die EU-Verordnung sieht bei Verstößen Zahlungen von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Apple droht also eine Strafe in Milliardenhöhe.

Laut DMA sollen Entwickler Kunden kostenlos über alternative, günstigere Angebote – auch über Apples App-Store – informieren können. Zudem sollten Kunden auf diese Angebote geleitet und ihnen der Kauf dieser Produkte ermöglicht werden. Sowohl Verbraucher als auch Entwickler hätten daran ein Interesse, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Kommission werde sich dafür einsetzen, »dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt«.

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