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Aus: Ausgabe vom 10.07.2024, Seite 15 / Antifaschismus
Urteil im Saarlouis-Prozess

Freispruch für »Oberskin«

In zweitem Prozess zu Brandanschlag in Saarlouis 1991 konnte Beihilfe nicht nachgewiesen werden
Von Marc Bebenroth
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Gedenktafel für den ermordeten Samuel Kofi Yeboah in der Saarlouiser Straße (Saarlouis, 15.9.2021)

Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Mord an Samuel Kofi Yeboah hat das Oberla ndesgericht Koblenz im Prozess gegen den früheren Chef der Neonaziszene in Saarlouis, Peter St., den 55jährigen vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Die Beweisaufnahme konnte demnach nicht bestätigen, dass der Angeklagte dem im Oktober 2023 wegen Mordes sowie versuchten Mordes – noch nicht rechtskräftig – verurteilten Peter S. psychische Beihilfe geleistet haben soll. Das erklärte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Damit folgte das Gericht der Forderung der Verteidigung.

Die Anklage hatte sich laut eines Spiegel-Berichts vom Montag auf die Aussage des früheren Neonazis und Hauptbelastungszeugen Heiko S. gestützt, der über ein Treffen mit dem Mörder Peter S. und Peter St. im Gasthaus »Bayrischer Hof« in Saarlouis ausgesagt hatte. Am Abend vor dem Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft soll St. seinen »Kameraden« S. mit den Worten »So etwas wie in Ostdeutschland müsste auch mal hier in Saarlouis passieren« zum Anschlag angeregt haben.

Doch vor dem Oberlandesgericht hatte der Kronzeuge seine Aussage zurückgenommen. Er wisse nicht, wie viel Bier und Schnaps am Abend des 18. Septembers 1991 getrunken worden sei. Was Peter St. genau gesagt habe, wollte Heiko S. schließlich auch nicht mehr in Erinnerung haben. Laut Spiegel sei ihm zufolge von »brennen« nicht die Rede gewesen und mit »passieren« sei »Randale« gemeint gewesen. Dennoch blieb die Staatsanwaltschaft dabei, für den jetzt Freigesprochenen eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren zu fordern. Die Nebenklagevertreter nannten demnach zwar kein konkretes Strafmaß, beantragten aber eine Verurteilung wegen Anstiftung zum Mord.

Samuel Kofi Yeboah, der aus dem westafrikanischen Ghana nach Europa geflohen war, starb am 19. September 1991 aufgrund seiner schwerwiegenden Brandverletzungen im Krankenhaus. In den frühen Morgenstunden desselben Tages hatte sich der Neonazi Peter S. – laut Anklage von Peter St. »beeinflusst und bestärkt« – zu dem Wohnheim für Asylsuchende begeben. Im Treppenhaus hatte der damals 20jährige »aus Rassenhass«, wie es der Staatsschutzsenat des OLG Koblenz formulierte, Benzin ausgegossen und angezündet. Das Feuer erfasste den 27jährigen Yeboah im Dachgeschoss. Zwei weitere Bewohner konnten sich durch Sprünge aus dem Fenster retten. Sie erlitten Knochenbrüche. Die übrigen 18 Bewohnerinnen und Bewohner konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen.

Ursprünglich waren die Ermittlungen wegen des Brandanschlages schnell wieder eingestellt worden. Dass es überhaupt zu diesen beiden Prozessen gegen Peter S. und den »Oberskin« Peter St. kommen konnte, ist einer einzigen Zeugin zu verdanken. Sie hatte sich bei der Polizei gemeldet und berichtet, dass Peter S. ihr bei einer Feier mit Blick auf den Brandanschlag anvertraut hatte: »Das war ich und sie haben mich nie erwischt.« Die Polizei hatte die Ermittlungen nach der Tat nur halbherzig betrieben und schnell eingestellt. Später räumte sie Defizite ein und bat um Entschuldigung.

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