Vorschlag
Bauernpfanne und Handkäs-Schnitzel
Wer Wehrheim im Taunus besucht, tut gut daran, den Gasthof Löwenherz nicht auszulassen: Wildfleisch aus den Taunuswäldern wird dort serviert, dazu hausgekelterter Apfelwein und hinterher ein Schnaps aus der Dorfbrennerei. BRD 2018.
HR, Sa., 16.45 Uhr
Back for Good – 40 Jahre Boy- & Girlgroups
Sie sind wie das Tageslicht in unseren Augen: Sängerinnen- und Sängertruppen. Von den neuen Kindern im Block und gewürzten Mädchen. BRD 2024.
Vox, Sa., 20.15 Uhr
Handwerkskunst!
Wie man ein Fahrrad baut
Wer’s nicht weiß und auch nicht lernen will: Im Anschluss folgt »Wie man ein Fahrrad klaut« leider nicht. BRD 2021.
HR, So., 16.15 Uhr
Frans Hals – Maler des Lachens
Als Sohn eines Antwerpener Tuchhändlers in den 1580ern geboren, ist Frans Hals einer der bedeutendsten Porträtmaler seiner Zeit. Gut 200 Jahre später nehmen sich die Impressionisten an ihm ein Beispiel. BRD 2024.
Arte, So., 16.55 Uhr
Mutwärts –Ihr seid stärker als ihr denkt
Mit acht verliert Tom durch eine Krebserkrankung ein Bein. Statt sich aber ständig vor Augen zu führen, was er nicht (mehr) kann, macht er sich und anderen Menschen mit Behinderung klar, was dennoch möglich ist. BRD 2023.
HR, So., 18.30 Uhr
Eine Familie zum Knutschen
Die trashige Familienpackung namens Flodders wird von ihrem emsigen Sozialarbeiter Werner, »alter Wichser«, ins Bonzenviertel Zonendael verfrachtet. Prompt wird die Diktatur des Proletariats errichtet. Gut Malz! Niederlande 1986.
Tele 5, So., 20.15 Uhr
Fußball: EM, Finale
Feindinnen und Feinde des Fußballs, aufgemerkt: Sie haben es geschafft! Hiermit endet das Turnier im Herrenbolzen. Zeit zum Durchatmen. Bis 23. August: Dann beginnt die Bundesligasaison.
ARD, So., 20.15
Shaun of the Dead
George A. Romero musste schmunzeln: Simon Pegg und Exmitbewohner Nick Frost behalten in der Zombieapokalypse ihren britischen Humor. Die geplante Fortsetzung »From Dusk Till Shawn« wurde nie realisiert. Pegg durfte aber ein Jahr später in Romeros »Land of the Dead« einen Cameoauftritt hinlegen. GB 2004.
RTL 2, So., 23.45 Uhr
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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