Unter Aufsicht
Ärztliche Zwangsmaßnahmen: Bundesverfassungsgericht berät zu neuer Gesetzgebung
Kristian StemmlerDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich seit Dienstag mit einem eher speziellen, aber ethisch komplexen Thema. Es geht um ärztliche Zwangsmaßnahmen, etwa die Verabreichung von Medikamenten oder das Blutabnehmen gegen den Willen der Betroffenen. Bei betreuten Patienten mit psychischen Erkrankungen oder einer geistigen Behinderung sind diese als Ultima ratio erlaubt, dürfen aber nach ...
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