Rechte Chats: Gericht gegen Verfahren
Frankfurt am Main. Rund sechs Jahre nach Bekanntwerden rechter Chats innerhalb der hessischen Polizei ist die Staatsanwaltschaft damit gescheitert, fünf Polizeibeamte vor Gericht zu stellen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wies eine Beschwerde der Behörde gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Frankfurter Landgericht ab, wie das OLG am Montag mitteilte. Es befand, dass kein hinreichender Tatverdacht für die angeklagten Äußerungsdelikte vorliege. Es habe kein strafbares öffentliches Verbreiten der Inhalte stattgefunden. Die Nachrichten seien in »private, geschlossene Chatgruppen mit überschaubarem Personenkreis eingestellt worden«.
Die Anklage der Staatsanwalt richtete sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte. Fünf von ihnen waren im Tatzeitraum zwischen 2014 und 2018 Polizeibeamte. Ihnen wurde vorgeworfen, unter anderem in einer Whats-App-Gruppe namens »Itiotentreff« verbotene Inhalte verbreitet zu haben. Dabei habe es sich vor allem um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und volksverhetzende Inhalte gehandelt. (AFP/jW)
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