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Aus: Ausgabe vom 22.07.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Die Linke Niedersachsen kritisiert nach Urteil im jW-Prozess Einschränkung der Pressefreiheit

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Thorben Peters, Landesvorsitzender Die Linke Niedersachsen

Thorben Peters, Landesvorsitzender von Die Linke Niedersachsen, verurteilte am Sonntag die vom Berliner Verwaltungsgericht am 18. Juli gebilligte Nennung der jungen Welt im Verfassungsschutzbericht als »linksextremistisch« als Einschränkung der Pressefreiheit:

Die junge Welt ist eine Zeitung mit antikapitalistischer und antiimperialistischer Berichterstattung, die nicht nur von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung in unserer Demokratie leistet. Diese Stimmen der Opposition sind insbesondere in den Zeiten wichtig, in denen die herrschende Politik mittels Kürzungshaushalt, militärischer Aufrüstung und den damit verbundenen Milliardengeschäften mit der Rüstungsindustrie immer weiter die Demokratie untergräbt. Für mich ist das ein weiterer Beleg dafür, dass so ein Inlandsgeheimdienst überflüssig ist.

Das migrantisch und queerfeministisch geprägte Kulturzentrum »Oyoun« in Berlin-Neukölln, dessen Fördergelder aufgrund seiner propalästinensischen Positionierung gestrichen worden waren, informierte am Freitag über einen gerichtlichen Erfolg:

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat soeben entschieden: Die Verfassungsbeschwerde des Kulturzentrums Oyoun war erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht muss den Fall neu verhandeln.

»Nach einem langen und teils äußerst frustrierenden Kampf durch alle Instanzen in den vergangenen Monaten freue ich mich sehr, dass der Rechtsstaat letztendlich gesiegt hat. Ich hoffe, dass dies nun als Gelegenheit wahrgenommen wird, meiner Mandantin ein faires Verfahren zu gewährleisten und den Sachverhalt mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen«, so Rechtsanwältin Myrsini Laaser.

Im November 2023 kündigte die Berliner Kulturverwaltung während einer Kulturausschusssitzung an, dass die bis 2025 bewilligte Förderung für das Oyoun bereits im Dezember 2023 ende. Dank einer großzügigen Spendenaktion konnten wir uns dagegen zur Wehr setzen und reichten daraufhin Klage ein, die jedoch zunächst sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht scheiterte. Daraufhin haben wir eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Mit dem aktuellen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs steht jedoch fest, dass das Oberverwaltungsgericht unseren Fall neu verhandeln muss. Die bisherigen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts wurden aufgehoben, da nicht geprüft wurde, ob zumindest ein Anspruch auf Vertrauensschutz besteht. Dieser Anspruch würde bedeuten, dass das Oyoun darauf vertrauen durfte, dass die Förderzusage bis 2025 gilt, selbst wenn keine formelle schriftliche Zusicherung gegeben sein sollte.

Der Verfassungsgerichtshof kritisierte, dass das Oberverwaltungsgericht diese Frage nicht behandelt habe, welches wiederum als Verfahrensfehler gewertet wurde. Andere Fragen wurden vom Verfassungsgerichtshof nicht behandelt. Die Frage, ob die Förderzusage unwirksam sei, war demnach nicht Gegenstand des Beschlusses. (…)

Kürzlich haben umfassende journalistische Recherchen (…) enthüllt, dass der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) entgegen den Warnungen seiner eigenen Behörde und durch unlautere Methoden gehandelt hat, um dem Oyoun die bereits zugesagten Fördermittel zu entziehen. (…)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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