75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Sa. / So., 07. / 8. September 2024, Nr. 209
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Aus: Ausgabe vom 22.07.2024, Seite 15 / Politisches Buch
Politische Zeitschriften

Neu erschienen

SoZ

In der Sommerdoppelausgabe der SoZ werfen Hermann Dierkes, Angela Klein und Peter Nielsen einen Blick auf Erfolge linker Parteien bei der EU-Parlamentswahl in Belgien und den skandinavischen Ländern. Fabian Lehr schreibt über Hintergründe der Wehrpflichtdebatte. Volker Brauch sieht in Uber ein »neoliberales Unternehmen reinsten Wassers«. Mehrere Beiträge beschäftigen sich mit dem Komplex Nationalismus und nationale Selbstbestimmung. (jW)

SoZ – Sozialistische ­Zeitung, Jg. 39, Nr. 7/8, 24 Seiten, 3,50 Euro, Bezug: Verein für solidarische Perspektiven e. V., ­Regentenstr. 57–59, 51063 Köln, E-Mail: ­redaktion@soz-verlag.de

Antifa

In der neuen Ausgabe des Magazins der VVN-BdA berichten Mitglieder der Lagergemeinschaft Ravensbrück über die diesjährige Veranstaltung zum Jahrestag der Befreiung des Frauenkonzentrationslagers, bei der einmal mehr eine größere Abordnung der faschistischen Organisation NSZ aus Polen in Erscheinung trat. Sie hatte »bereits im vergangenen Jahr gezielt provoziert und auch in diesem Jahr ihren Auftritt systematisch choreographiert«. Ihr gehe es um eine »nationalistische Polarisierung und Vereinnahmung der Gedenkfeier«. Es sei zu befürchten, dass das beim 80. Jahrestag der Befreiung 2025 »weitergehen wird«. Bernd Kant stellt einen Kommentar zur VVN aus den Stuttgarter Nachrichten vom Mai 1949 vor, der »die intensiven Bestrebungen konservativer Kreise« belege, die damals noch »in der VVN organisierten bürgerlichen Kräfte aus der Organisation herauszubrechen«. (jW)

Antifa. Magazin der VVN-BdA für antifaschistische Politik und Kultur, Juli/August 2024, 35 Seiten, 3,50 Euro, Bezug: VVN-BdA e. V., Magdalenenstr. 19, 10365 Berlin, E-Mail: antifa@vvn-bda.de

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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