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Aus: Ausgabe vom 15.08.2024, Seite 11 / Feuilleton
Documenta

Alles ist Kunst

Der Antisemitismuseklat der Documenta 15 hat keine juristischen Folgen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kassel bestätigt, keine Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche und Künstler der Documenta 15 in Kassel wegen Volksverhetzung und Beleidigung aufzunehmen. Mehrere entsprechende Beschwerden seien nach eingehender Prüfung verworfen worden, da die angefochtenen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft der Sach- und Rechtslage entsprächen, erklärte ein Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Bereits im April 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Kassel die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach den Antisemitismusvorwürfen abgelehnt. Es sei kein »Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat« gegeben, hieß es damals. Die Behörde war von Amts wegen aufgrund der Medienberichterstattung über die Antisemitismusvorwürfe hinsichtlich der Werke »People’s Justice« des Künstlerkollektivs Taring Padi sowie des Werks »Guernica Gaza« des palästinensischen Künstlers Mohammad Al-Hawajri tätig geworden. Beim Polizeipräsidium Nordhessen und der Staatsanwaltschaft hatten sich zudem insgesamt 25 Personen beziehungsweise Institutionen gemeldet und Strafanzeigen erstattet. (dpa/jW)

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