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Aus: Ausgabe vom 24.08.2024, Seite 4 / Inland
Grundrechte

Versammlungsfreiheit in Gefahr

Hamburg: Verteidigung im Rondenbarg-Prozess fordert Einstellung wegen Geheimdienstbeteiligung
Von Nick Brauns
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Demonstration »Gemeinschaftlicher Widerstand« zur Solidarität mit den Angeklagten im Rondenbarg-Prozess (Hamburg, 20.1.2024)

Der seit Januar 2024 im Hochsicherheitsbereich des Hamburger Landgerichts laufende dritte Rondenbarg-Prozess gegen Teilnehmer der Anti-G20-Gipfelproteste vor sieben Jahren in der Hansestadt geht seinem Ende entgegen. Nach Beendigung der Beweisaufnahme am kommenden Montag folgen die Schlussplädoyers von Verteidigung, Angeklagten und Staatsanwaltschaft, mit der Urteilsverkündigung wird am 3. September gerechnet. Das Verfahren zielt darauf, bereits die bloße Anwesenheit an einer unfriedlich verlaufenden Demonstration zu kriminalisieren.

Angeklagt sind fünf Teilnehmer eines Demonstrationszugs, der am ersten Gipfeltag, dem 7. Juli 2017, auf dem Weg in die Innenstadt von der Polizei gestoppt wurde. Mindestens elf Personen waren infolge des Polizeieinsatzes zum Teil schwer verletzt worden. Viele von ihnen wurden später des gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruchs beschuldigt. Die Anklage geht dabei von einer »gemeinschaftlichen Mittäterschaft« etwa bei Sachbeschädigungen oder Flaschenwürfen auf die Polizei allein durch Anwesenheit und das Anlegen schwarzer Kleidung oder Vermummung aus.

Die Verteidigung drängt derweil auf Verfahrenseinstellung, da zahlreiche Indizien für die Anwesenheit von Zivilbeamten der Polizei oder Spitzeln des Inlandsgeheimdienstes bei der Protestaktion sprächen. »Den Angeklagten werden keine individuellen Straftaten zugerechnet, ihnen wird die bloße Teilnahme an der Demonstration am Rondenbarg vorgeworfen«, kritisierte Strafverteidiger Adrian Wedel am Freitag. »Vor diesem Hintergrund wäre schon die Anwesenheit von V-Personen eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation.« Über einen beim letzten Prozesstermin am 15. August gestellten Antrag auf Verfahrenseinstellung wurde noch nicht entschieden.

Tatsächlich hat der niedersächsische Verfassungsschutz im Prozess eingeräumt, dass seine sogenannten V-Leute an den G20-Protesten beteiligt waren. Ob diese auch am Rondenbarg anwesend waren, wollte der Geheimdienst nicht konkretisieren. V-Personen seien aber autorisiert zu »niedrigschwelligen Straftaten« wie Sachbeschädigungen und Vermummungen. Ende 2017 war in Göttingen zudem ein Spitzel des Verfassungsschutzes enttarnt worden, der an den Vorbereitungen der G20-Proteste und Blockadeaktionen auch vermummt beteiligt gewesen sein soll.

Das Rondenbarg-Verfahren ziele darauf ab, als Präzedenzfall zur Kriminalisierung zukünftiger Proteste zu dienen, warnt die Sprecherin der linken Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e. V., Anja Sommerfeld. Auch Amnesty International sieht »erhebliche Gefahren für das Versammlungsrecht in Deutschland« von dem Verfahren ausgehen, wie die Arbeitsgruppe zur Polizei der bürgerlichen Menschenrechtsvereinigung am Freitag auf X erklärte.

Zwei weitere Rondenbarg-Verfahren gegen elf beziehungsweise sechs Angeklagte sind bereits eröffnet, aber noch nicht terminiert worden. Unter dem Motto »Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess« finden am Sonnabend in Hamburg und Karlsruhe Demonstrationen statt.

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