Friedensinitiative ruft zum Protest gegen Raketenstationierung
Die Initiative »Die Waffen nieder – Nein zum Krieg« ruft zum Protest gegen die geplante Stationierung von US-Mittelstreckenraketen und Marschflugkörpern in der BRD auf:
Die am 10. Juli zwischen den USA und Deutschland getroffene Vereinbarung, ab 2026 US-amerikanische Mittelstreckenraketen SM-6 und Dark-Eagle sowie Marschflugkörper des Typs Tomahawk in unbekannter Zahl in Deutschland zu stationieren, ist höchst alarmierend. Dieser Beschluss bringt uns alle in Gefahr, denn er erhöht die Atomkriegsgefahr in Deutschland und Europa enorm. (…)
Tatsächlich hat die geplante Stationierung von US-Waffen in Deutschland mit Abschreckung nichts zu tun. Vielmehr ist sie Teil eines seit 2016, lange vor dem 24. Februar 2022, verfolgten geostrategischen US-amerikanischen Konzepts, das unser aller Leben aufs Spiel setzt. Bewusst untergräbt man das nuklearstrategische Gleichgewicht und droht mit dem Einsatz von Waffen, die wie Dark-Eagle die Präsidenten Chinas oder Russlands gezielt töten könnten. Diese geostrategische Angriffswaffe ist, vergleichbar mit den Pershing II vor 40 Jahren, auf die Enthauptung des Gegners ausgerichtet. Ihre Stationierung in Deutschland provoziert einen russischen Präventivschlag, anstatt abschreckend zu wirken. (…)
Wir rufen die Bevölkerung Deutschlands auf, durch mutige und zahlreiche Aktionen Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Eine erste Gelegenheit ist die zahlreiche Teilnahme an der bundesweiten Friedensdemonstration in Berlin am 3. Oktober 2024.
Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen nahm am Freitag Stellung zur geplanten interfraktionellen Bundestagsresolution »Jüdisches Leben schützen«:
Derzeit befindet sich ein Resolutionsentwurf in der interfraktionellen Abstimmung, der aus grundrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken hervorruft. Als »schlichte Parlamentsbeschlüsse« sind Bundestagsresolutionen zwar nach allgemeiner Auffassung ohne Rechtswirkung (…). Gleichwohl ist dem Resolutionsentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP ausdrücklich zu entnehmen, dass er Einfluss auf die Entscheidung von Auswahlkommissionen und die Ermessensentscheidungen von Behörden im besonders geschützten Bereich der Wissenschafts- und Kunstfreiheit nehmen soll.
Dieses Vorgehen widerspricht dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes. Der Resolutionstext wäre als Normtext zu unbestimmt, weil, rechtstechnisch gesprochen, Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen nicht deutlich genug benannt sind. Der Resolutionstext wäre als Normtext wohl auch verfassungswidrig, weil er in dieser Form nicht mit der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit kompatibel sein dürfte. Diese rechtlich relevanten Fragen vermeiden die genannten Fraktionen jedoch, indem sie einen normativ gesehen unverbindlichen Beschluss fassen, gegen den es kein effektives Rechtsmittel gibt. (…)
Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen fordert die Fraktionen auf, ihre Regelungsabsicht im Wege überprüfbarer Gesetze und nach der Maßgabe von Normklarheit und Normbestimmtheit zu verfolgen. Meinungsäußerungen des Bundestages sind nicht grundrechtsneutral. Es ist mit den Regeln eines demokratischen Staats nicht vereinbar, wenn an die Stelle von normativen Anweisungen an mündige Bürger*innen ein Regieren durch indirekte Beeinflussung tritt.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!