75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Mittwoch, 13. November 2024, Nr. 265
Die junge Welt wird von 2974 GenossInnen herausgegeben
75 Ausgaben junge Welt für 75 € 75 Ausgaben junge Welt für 75 €
75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Aus: Ausgabe vom 04.09.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Rote Hilfe: Trauriger Höhepunkt der Kriminalisierung von Anti-G20-Protesten

imago0079423549h.jpg
Die Auftaktdemonstration gegen den Hamburger G20-Gipfel wurde bereits nach wenigen Metern gewaltsam aufgelöst (7.7.2017)

Die Solidaritätsvereinigung Rote Hilfe kommentierte am Dienstag das Urteil im Rondenbarg-Verfahren:

Heute wurde im Rondenbarg-Verfahren das Urteil verkündet: Die Angeklagten wurden zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der systematischen Kriminalisierung legitimen Protests, die den G20-Gipfel 2017 in Hamburg und seine Nachwirkungen geprägt haben. (…)

Das Rondenbarg-Verfahren, das nun mit der erstinstanzlichen Verurteilung von zwei Angeklagten endete, reiht sich in eine lange Folge staatlichen Verfolgungswillens ein. Trotz der Tatsache, dass keine individuellen Straftaten nachgewiesen werden konnten, wurden die Angeklagten für ihre bloße Anwesenheit während der Proteste bestraft – ein beispielloser Angriff auf die Demonstrationsfreiheit. Während des Prozesses, der sich über 24 Verhandlungstage erstreckte, wurden nicht nur die Polizeigewalt und die Rolle der Einsatzkräfte ignoriert, sondern auch neue, beunruhigende Erkenntnisse über den Einsatz von V-Leuten während der Proteste bekannt. Diese Personen, die sich als Demonstrierende tarnten, könnten aktiv zur Eskalation beigetragen haben – Fragen, die der Prozess unbeantwortet ließ. (…) Trotz des heutigen Urteils laufen weitere Verfahren gegen insgesamt 86 Personen, die ebenfalls im Kontext mit der Demonstration am Rondenbarg verfolgt werden. (…)

»Dies ist ein klarer Versuch, ein Exempel zu statuieren und die linke Bewegung zu spalten«, sagt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand des Rote Hilfe e. V. (…) »Die Demonstrationsfreiheit wird durch solche Urteile massiv gefährdet.« (…)

Der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland Azadi kommentiert die am Montag erfolgte Verurteilung des kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz:

Der kurdische Aktivist Kenan Ayaz wurde am (…) Montag wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vom OLG Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. (…) Individuelle Straftaten wurden Kenan Ayaz nicht vorgeworfen – wie so häufig in Verfahren wegen PKK-Mitgliedschaft. Trotzdem verurteilte ihn das Gericht wegen »mitgliedschaftlicher Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland« nach §§ 129 a, 129 b Strafgesetzbuch. (…)

Kenan Ayaz lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns. Wegen seiner politischen Aktivitäten war er bereits in der Türkei insgesamt zwölf Jahre im Gefängnis. Mitte März 2023 war er am Flughafen von Larnaka festgenommen worden, da deutsche Behörden einen europäischen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hatten. Trotz vielfältiger, auch internationaler Proteste, intensiver Bemühungen seines Rechtsbeistands sowie eines Hungerstreiks stimmte das zuständige Gericht einer Überstellung an Deutschland zu, so dass er schließlich Anfang Juni 2023 an die BRD überstellt und in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg (Holstenglacis) inhaftiert wurde. (…)

»Leider reiht sich das heutige Urteil nahtlos in die verschärfte Verfolgungspraxis des deutschen Staates gegen die kurdische Freiheitsbewegung ein. Immer deutlicher werden dabei vermeintliche geopolitische Interessen über Grund- und Menschenrechte gestellt, immer maßloser Menschen für ihr gewaltfreies politisches Engagement bestraft«, resümierte (Verteidiger, jW) Stephan Kuhn nach Prozessende. (…)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Ähnliche:

  • Recep Tayyip Erdoğan (l.) und Olaf Scholz in Berlin (17.11.2023)
    17.07.2024

    Entfesseltes Strafmaß

    Hamburg: Staatsanwaltschaft fordert viereinhalb Jahre Haft für kurdischen Aktivisten. Solidaritätsbekundungen aus Zypern