Gästetickets
Von René LauFür Fans gibt es kaum etwas Schöneres, als den Herzensverein auswärts zu unterstützen. Wer erst einmal im überfüllten Gästeblock gestanden hat, den er nach vielen Stunden Fahrt erreicht hat, weiß, was Liebe bedeutet. Endloses Umsteigen mit der Bahn, zahllose Raststätten auf der Autobahn wollen überstanden sein. Selbst ein etwas in die Jahre gekommener Fan wie der Fananwalt, der es etwas komfortabler mag, muss diverse Hürden nehmen, um auswärts anzukommen. Und egal, ob man als Auszubildender im Kleinbus anfährt oder in der ersten Klasse der Bahn, es fällt einem all das nicht in den Schoß, sondern will finanziert werden. Und das um so mehr, wenn es im Europapokal mitunter quer über den Kontinent geht. Für so manchen Fan ist es möglicherweise eine seltene Gelegenheit, überhaupt durch Europa zu reisen. Da ist es dann nicht unwichtig, was das Ticket für den Gästeblock kostet. BVB-Fans können ein Lied davon singen, wenn sie schon mal 70 Euro für einen Steher im Gästeblock in Paris bezahlt haben. Unverschämter geht es kaum.
Aus diesem Grund griff die UEFA die Initiative der Fanverbände im Jahr 2019 auf und legte nach den Wettbewerben gestaffelte Obergrenzen für Gästetickets fest. Da aber auch danach die Trickserei der Vereine weiterging, setzten sich die Fanproteste fort, so dass die UEFA jetzt den Preis auf höchstens 60 Euro (vorher 70 Euro) in der Champions League, in der Europa League auf höchstens 40 Euro (vorher 45 Euro) und in der Conference League auf höchstens 20 Euro (vorher 35 Euro) festlegte. Zur Saison 2025/26 sollen die Höchstpreise weiter gesenkt werden (50 Euro Champions League, 35 Euro Europa League und 20 Euro Conference League). In Zeiten, in denen die Kommerzialisierung ohnehin voranschreitet, muss zumindest über diesen Weg dafür gesorgt werden, dass der Fußball für den Fan bezahlbar bleibt. Denn wie sehr hohe Ticketpreise auf Fankultur und Stimmung drücken, haben wir in den letzten Jahren zur Genüge in England gesehen.
»Sport frei!« vom Fananwalt.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Sport
-
Von der Zukunft träumen
vom 06.09.2024 -
Ab Neujahr arbeitslos
vom 06.09.2024