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Aus: Ausgabe vom 17.09.2024, Seite 8 / Ansichten

Walkämpfer des Tages: Robert F. Kennedy jr.

Von Felix Bartels
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Ein Herz für Tierleichen

Aus schon, aber nicht vorbei. Nachdem Robert F. Kennedy, nicht zu verwechseln mit Robert F. Kennedy, entschieden hatte, nicht weiter fürs Präsidentenamt zu kandidieren, gab der passionierte Coronaspinner das sogenannte Endorsement für Donald Trump ab. Dann sprach er bei dessen Veranstaltungen. Auf einer gestand der Umweltfreund, vor etwa 20 Jahren einen toten Wal zerlegt und den Kopf des Tiers auf sein Auto geschnallt zu haben. Der Wahlkämpfer als Walkämpfer. Katzenliebhaber Trump schweigt einstweilen.

Es ist nicht die erste bizarre Geschichte um den Politiker, der einst – der Tradition der Familie folgend – für die Demokraten am Start war und dann, wie auch Trump übrigens, vor ein paar Jahren ins rote Lager wechselte. Unlängst gab er zu, vor rund zehn Jahren einen toten Bären auf der Straße gefunden zu haben. Um dessen Fleisch im Kühlschrank aufzubewahren, wollte er den Bären häuten, doch dann fiel ihm ein, dass er zum Flughafen muss. Also legte er das tote Tier im New Yorker Central Park ab. Wäre die Begebenheit nicht tatsächlich geschehen, sondern bloß eine Filmhandlung, man dächte unweigerlich: Who writes shit like that? Gute Autoren sind selten, die Realität kanns auch nicht. Blake Snyder hätte Rat gewusst: Safe the cat und so.

Und nun also die Sache mit dem Wal. Auch dieses Tier, immerhin, war bereits tot, als der Unhold am Tatort eintraf. Weil er gern Tierschädel untersucht, schnitt Kennedy dem toten Meeressäuger den Kopf ab und schnallte ihn auf dem Autodach fest. Das Blut lief ins Auto, die Sauerei war unbeschreiblich. Die Geschichte hat übrigens überhaupt keine Pointe, außer der vielleicht, dass Obama nachträglich froh sein kann, 2009 Lisa P. Jackson den Vorzug vor Kennedy bei der Besetzung des Umweltamts gegeben zu haben. Jesus, Jesus, das hätte eine Presse gegeben.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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