Nachschlag: Feindbegünstigung
Wer sich vergegenwärtigen will, warum es in der bundesdeutschen medialen Öffentlichkeit auch in Zukunft keine Verständigung mit Russland geben wird, der höre sich das Interview des Deutschlandfunks mit dem BSW-Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst an. Es vermittelt sehr klar und deutlich, dass wer ein Ende des russischen Krieges in der Ukraine mittels Waffenruhe und Verhandlungen fordert, in der Öffentlichkeit als »Putinist« gilt. Ernsts Position, dass wer die Fortsetzung des Krieges bis zum Sieg der Ukraine fordert, letztlich unmoralisch handle, weil er den Krieg verlängere, scheint vor solchem Hintergrund nahezu absurd. Sie gilt als Feindbegünstigung. Dass Ernst überhaupt interviewt wird, zeugt aber doch davon, dass die Stimmen, die ein sofortiges Ende des Schlachtens fordern, lauter werden. Um die eigentlich spannenden Fragen, nämlich wie sich das BSW in puncto Krieg in den möglichen Koalitionsverhandlungen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen verhält, ging es indes leider nicht. (row)
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Feuilleton
-
Wie schwarz war Othello?
vom 27.09.2024 -
Im Ofen
vom 27.09.2024 -
Bitte um Vergebung
vom 27.09.2024 -
Wolle und die Jugend
vom 27.09.2024 -
Vorschlag
vom 27.09.2024