Kein Mutterschutz nach Fehlgeburten
Berlin. Vier Frauen, die Fehlgeburten erlitten haben, sind am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Sie wollten nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche – wie nach einer Entbindung – Mutterschutz erhalten, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem, wie lange Frauen nach einer Geburt nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren dürfen. Laut Grundgesetz sind Frauen, die zwischen der zwölften und der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt mit einem weniger als 500 Gramm schweren Kind erleiden, von den Fristen des Mutterschutzes ausgenommen. Grund für das Abweisen war allerdings, dass die Verfassungsbeschwerde nicht rechtzeitig eingereicht wurde, wie das Gericht feststellte. Außerdem hätten die Beschwerdeführerinnen sich erst an Sozial- beziehungsweise Arbeitsgerichte wenden müssen. (AFP/jW)
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