Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 27.09.2024, Seite 15 / Feminismus

Kein Mutterschutz nach Fehlgeburten

Berlin. Vier Frauen, die Fehlgeburten erlitten haben, sind am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Sie wollten nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche – wie nach einer Entbindung – Mutterschutz erhalten, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem, wie lange Frauen nach einer Geburt nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren dürfen. Laut Grundgesetz sind Frauen, die zwischen der zwölften und der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt mit einem weniger als 500 Gramm schweren Kind erleiden, von den Fristen des Mutterschutzes ausgenommen. Grund für das Abweisen war allerdings, dass die Verfassungsbeschwerde nicht rechtzeitig eingereicht wurde, wie das Gericht feststellte. Außerdem hätten die Beschwerdeführerinnen sich erst an Sozial- beziehungsweise Arbeitsgerichte wenden müssen. (AFP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Feminismus